Beitragsordnung

1. Aufnahmegebühren

Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.

2. Mitgliedschaft

Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft von Mitgliedern ab dem 16. Lebensjahr beträt 30,00 Euro.

3. Mitgliedschaft von Kindern

Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben.

4. Förder-/Firmenmitgliedschaft

Der Beitrag für die Fördermitgliedschaft liegt im freien Ermessen des einzelnen Fördermitgliedes. Er beträgt jedoch mindestens 30,00 Euro pro Beitragsjahr.

Für eine Firmenmitgliedschaft beträgt der Beitrag mind. 100,00 € pro Beitragsjahr. (Logo-Anbringung bei Veranstaltungen, auf Plakaten und sonstigen Schriften ist beinhaltet.)

5. Eintritt/Austritt während des Beitragsjahres

Bei Ein- und/oder Austritt innerhalb des Beitragsjahres sind die Mitglieder zur vollen Zahlung des jeweiligen Mitgliedschaftsbeitrages verpflichtet.

6. Beitragszahlung

Der Mitgliedschaftsbeitrag ist als Jahresbeitrag im Voraus, spätestens bis 31. März des Beitragsjahres auf das Konto des Vereins Kulturfreunde Pirk einzubezahlen. Die Einzahlung erfolgt per Lastschriftverfahren. Die Einzugsermächtigung wird mit der Beitrittserklärung erteilt.

Pirk, 25. Februar 2010